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Einen schönen guten Tag, mein Name ist Günter Blickhan,

Was passiert denn nun am 26. Mai,
wenn die EU-DSGVO ohne weitere Übergangsfrist gilt?

Wird der Schalter umgelegt und
sind die abschreckenden Bußgelder danach sofort fällig?
Sicherlich nicht!

Die Aufsichtsbehörden wollen jedoch ihre Arbeit unverzüglich beginnen und über verschiedene Auswahl- und Zufallsverfahren die Dokumentationen zum Datenschutz bei den Verantwortlichen in den Unternehmen, also vielleicht auch bei Ihnen, anfordern.

Wenn Sie dann nichts vorlegen können, kann es richtig teuer werden.
Wie scharf die Zähne der Landesdatenschutzbeauftragten sind, wird in den Bundesländern beschlossen.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch hat zumindest schon mal seine Organisation aufgestockt und am 01.12.2017 ein Organigramm und die entsprechenden Ansprechpartner veröffentlicht.
⇒ Ansprechpartner
⇒ Organigramm (Stand: 01.12.2017)

Das machte ihm wohl auch möglich, eine 4 seitige-Information zu formulieren. ⇒ Info vom 01.12.2017 „Nur noch 6 Monate bis zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung!“

Hiermit kann man sich schon mal orientieren und an die Denkweise der Behörde gewöhnen.

Mit der richtigen Strategie ist der erfolgreiche Datenschutz-Dialog mit den Aufsichtsbehörden sicher und als zusätzlichen Nutzen können auch noch die Geschäftsprozesse optimiert werden.

Wenn man´s richtig macht und die prozessorientierte Strategie im Datenschutz operativ umsetzt, ist die wirtschaftliche Lösung immer ganz einfach.

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur
wirtschaftlichen und  prozessorientierten Umsetzung der EU-DSGVO
zur Verfügung.

Viele Aspekte kann man nur in einem persönlichen Gespräch besprechen. Ich freue mich über Ihre Anfragen und Anregungen.

Günter Blickhan
Beratung zur wirtschaftlichen Einhaltung und EU-Richtlinien und Gesetzen ist mein Geschäft seit 1994.

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zur wirtschaftlichen Einhaltung der EU-DSGVO
Planung und Gestaltung komplexer Datenschutzsysteme.

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  • Strategisches Datenschutz-Management
  • Operatives Datenschutz-Management

Unterstützung bei

  • der Risikofolgenabschätzung
  • den notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der EU-DSGVO
  • der Erstellung der Datenschutzdokumentation
  • der Integration der Maßnahmen in bestehende UnternehmensManagementSysteme

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Unternehmensleitung, Datenschutzbeauftrage (extern oder intern), IT-Administration (extern oder intern), Webmaster (extern oder intern), Mitarbeiter mit Zugang zu personenbezogenen Daten.

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